Das Vereinigte Königreich hat mit 31.01.2020 die EU verlassen und ist rechtlich kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Der Austrittsvertrag sieht jedoch vor, dass das Vereinigte Königreich in Antragsrunde 2020 ohne Änderungen am Programm Erasmus+ teilnimmt. Diese endet am 31.05.2023.

Aufenthalte im Sommersemester 2023:
Ein Erasmus-Austausch mit allen derzeit bestehenden Partnerschaften im UK ist möglich, sofern der Aufenthalt bis spätestens 31. Mai 2023 abgeschlossen wird. Hierbei muss die Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten für einen Erasmusaufenthalt zu Studienzwecken eingehalten werden, die für ein Erasmusstipendium vorgeschrieben ist.
Sollte ein geplanter Aufenthalt im UK über den 31.05.2023 hinausgehen, so ist dies (nach Absprache mit der jeweiligen Partneruniversität) prinzipiell möglich, wird aber nicht mehr über das Erasmus+ Programm gefördert.
Trimesterregelung (bei Aufenthalten im UK): Nur wenn das Studienjahr an der Gastuniversität in Trimester aufgeteilt ist, Sie ein Trimester absolvieren und dieses kürzer als 3 volle Monate ist, darf auch Ihr Aufenthalt kürzer als 3 Monate sein; in diesem Fall müssen Sie eine Bestätigung über die tatsächlichen Semesterdaten vorlegen (z.B. durch das Internationale Office).

Aufenthalte ab SJ 2023/24:
Die Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) wird mit einzelnen ehemaligen Erasmus-Partneruniversitäten im UK die Kooperation mittels einer Universitätspartnerschaft fortsetzen. Die notwendigen Verträge sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen. Mobilitäten an diese ausgewählten Partneruniversitäten werden für Studierende aller Fachbereiche der PLUS offen sein und über das Study Abroad Stipendium der PLUS  finanziert – im Rahmen der verfügbaren Mittel. Namen und Kontakte der zukünftigen britischen Partneruniversitäten werden dort veröffentlicht, sobald die Partnerschaftsverträge finalisiert vorliegen.

Aktuelle Informationen zu Reisebestimmungen finden Sie auf den Seiten des   Außenministeriums.
Informationen zu Visa und Versicherungen im UK finden Sie auf unserer Homepage unter NEWS.

 


Erasmus+ Status

Für Mobilitäten nach UK: Vereinbarung mit der OeAD-GmbH

Die OeAD (Österreichischer Austauschdienst)-GmbH ist die österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die OeAD-GmbH verleiht Ihnen für Ihren Erasmus+ Aufenthalt den Erasmus+ Status. Lesen Sie im  Merkblatt der OeAD-GmbH, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Durch den Erasmus+ Status werden Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthalts die Studiengebühren erlassen (sowohl an der Universität Salzburg als auch an der Gastuniversität). Außerdem bekommen Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts den Erasmus+ Zuschuss der Universität Salzburg vom OeAD ausbezahlt.

Unbedingte Voraussetzung für den Erasmus+ Status ist, dass Sie die Vereinbarung über die Zuerkennung eines Erasmus+ Zuschusses unterschreiben. Diese Vereinbarung wird Ihnen frühestens 20 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts in der OeAD-Datenbank  Students Online zum Download bereitgestellt. Sie müssen die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung, von Ihnen unterschrieben, im Original beim Erasmus-Referat der OeAD-GmbH abgeben.

KONTAKT:
Erasmus-Referat Innsbruck
Susanna Steiner
6020 Innsbruck
Meinhardstraße 5/III 
Tel. +43 660 4544199
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Achtung! Wenn Sie die Vereinbarung mit der OeAD-GmbH nicht einreichen, wird Ihnen der Erasmus+ Status entzogen, wodurch auch Ihr Anspruch auf Studiengebührenbefreiung sowie auf den Erasmus+ Zuschuss verfällt. Denken Sie daher unbedingt daran, die Vereinbarung rechtzeitig vor Beginn Ihres Aufenthalts beim Erasmus-Referat der OeAD-GmbH abzugeben.Diese erhält außerdem die Aufenthaltsbestätigung nach Abschluss des E+ Aufenthaltes.

Weitere Informationen zum Erasmus+ Zuschuss finden Sie auf der   Erasmus Homepage des OeAD.

Grundsätzlich sind 30 ECTS pro Semester zu absovieren. Die Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer, beträgt aber mindestens 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat (dabei zählen die an der Universität Salzburg anerkannten ECTS!)

Der Zuschuss für Studienaufenthalte im UK beträgt ca. 480 € pro Monat (genaue Zuschusshöhen für 2021/22 finden Sie   hier). Sie bekommen 80% des gesamten Zuschusses bereits bei Antritt des Aufenthalts (nach Unterzeichnung der Vereinbarung). Die restlichen 20% (evtl. mit tageweisem Abzug, falls Ihr Aufenthalt laut Aufenthaltsbestätigung kürzer war als ursprünglich angegeben) bekommen Sie nach dem Aufenthalt nach Vorlage der  Aufenthaltsbestätigung beim OeAD.

BezieherInnen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen.

NACH AUFENTHALT einreichen:

für Informationen über Anerkennung an der PLUS siehe:
Anerkennung – Leitfaden: Ausfüllen des Antrags in PLUSonline/ How to get your recognition at PLUS done  
ECTS Umrechnungstabelle

Erasmus+ checklist for stay in the UK

 

Informationen zu Visa/Einreise/Versicherung

Nutzen Sie diese Homepage unter NEWS

 

Studiengebühren

Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Salzburg und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit. Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt (!) fristgerecht den ÖH-Beitrag einzahlen. Ansonsten werden Sie exmatrikuliert! Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind –  von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.

Eine Beurlaubung an der Universität Salzburg ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.

Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht! D.h. Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester gelten.

Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!

 

BezieherInnen von Studienbeihilfe

Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, dann können Sie für die Finanzierung des Erasmus+ Semesters bei der Stipendienstelle einen Antrag auf Beihilfe zum Auslandsstudium stellen („Auslandsbeihilfe„). Der gleichzeitige Bezug von Beihilfe für das Auslandsstudium  und  Erasmus+  Zuschuss  für  denselben  Aufenthalt ist seit dem Studienjahr 2019/20 erlaubt. Auskunft zur Höhe der Auslandsbeihilfe gibt die  Stipendienstelle.

Bitte beachten Sie, dass Sie als BezieherIn von Auslandsbeihilfe nach Abschluss des Auslandsaufenthalts einen Leistungsnachweis bei der Stipendienstelle einreichen müssen (auch hier gilt die Mindestanforderung von 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat), da Sie ansonsten die gesamte Auslandsbeihilfe zurückzahlen müssen. Die Studienbeihilfe („Inlandsbeihilfe“) selbst ist davon nicht betroffen.

 

Studierende mit Kind

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/n Kind/ern einen Erasmus+ Aufenthalt machen, können Sie zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss einen Sonderzuschuss für Studierende mit Kind/ern beim OeAD beantragen. Dieser beträgt 120 € pro Monat für das erste Kind. Für das zweite und dritte Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 30 € im Monat.Der Antrag auf den Sonderzuschuss muss nach Einreichung der Erasmus+ Unterlagen (Learning Agreement etc.) der Abteilung für Internationale Beziehungen (AfIB) übermittelt werden. Hier wird der Antrag unterschrieben und an den OeAD weitergeleitet.

Deadline für die Antragstellung: 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn

Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Erasmus+ legt großen Wert auf Inklusion. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können einen Sonderzuschuss beantragen, um eventuelle Mehrkosten, die durch den Auslandsaufenthalt anfallen (z.B. ärztliche Untersuchungen, Transport von benötigter Ausstattung, etc.) abzudecken.

Der Antrag auf den Sonderzuschuss muss nach Einreichung der Erasmus+ Unterlagen (Learning Agreement etc.) in der Abteilung für Internationale Beziehungen (AfIB) abgegeben werden. Hier wird der Antrag unterschrieben und dann an den OeAD weitergeleitet.

Deadline für die Antragstellung: 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn

 


Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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