Alle notwendigen Erasmusdokumente sind unter Dokumente/Links bereitgestellt.

 

Learning Agreement

Das Learning Agreement (LA)  ist das zentrale Dokument für jeden Erasmus+ Aufenthalt.
Im Learning Agreement halten Sie fest, welche Kurse Sie an der Gastuniversität besuchen möchten. Gleichzeitig vereinbaren Sie darin mit dem in Zuerkennungsfragen am Fachbereich zuständigen Organ (CuKo), für welche LVen Ihnen diese Kurse angerechnet werden sollen. Das Learning Agreement muss von allen drei Seiten (Studierende, Curricularkommission bzw. in Anerkennungsfragen zuständiges Organ am FB, Gastuniversität) unterschrieben werden.

VOR Aufenthaltsbeginn

Für den Bezug eines Erasmus+ Zuschusses gilt ein Mindesterfordernis von 3 anerkannten ECTS-Credits pro Monat. Bitte beachten Sie, dass die Gastuniversität zusätzlich eigene Minimal- bzw. Maximalanforderungen an die Anzahl der ECTS-Credits stellen kann.

Für die Kursauswahl an der PLUS und an der Gastuniversität sind die jeweils aktuell verfügbaren Kurskataloge zu nutzen. Die Kurskataloge werden an den meisten Institutionen über die Sommermonate aktualisiert.
Senden Sie uns daher das LA Section A – Before Mobility mit den aktuell verfügbaren Kursen zu den jeweiligen Bewerbungsfristen ein.
Das LA Section A kann solange überarbeitet werden, bis der Aufenthalt angetreten wird. Für jede Änderung ist eine völlig neues LA Section A auszufüllen und mit allen 3 Unterschriften versehen an die Abteilung Internationale Beziehungen zu senden. Das aktulisierte LA ersetzt die vorher eingereichte Version.
Nutzen Sie bis auf Weiteres folgendes Dokument:
Learning Agreement Sektion A – Vor Aufenthalt /Before Mobility  > Unterschrift von: a) BewerberIn; b) in Anerkennungsfragen zuständiges Organ am FB; c) verantwortliche Person der Gastuniversität

WÄHREND des Aufenhaltes

Sollte sich zu Beginn des Studiums im Ausland herausstellen, dass alle oder einige Kurse, die im LA Section A – Before Mobility festgehalten wurden, nicht wie geplant stattfinden, so muss das LA angepasst werden. Dafür ist ein Learning Agreement B – Changes DURING Mobility auszufüllen. Dieses ist innerhalb von 3 Wochen nach Aufenthaltsbeginn von allen 3 Parteien unterschrieben an die Abteilung Internationale Beziehungen zu senden.
Trotz aller etwaigen Änderungen der Kurse und des Learning Agreements, ist von den Stipendiat*innen sicherzustellen, dass NACH Aufenthalt ausreichend ECTS an der PLUS anerkannt werden, die die vereinbarte Erasmus-Förderung abdecken.

Vorlagen und alle notwendigen Erasmusdokumente sind auf dieser Seite unter Downloads/Links bereitgestellt

Achten Sie auf Vollständigkeit der Dokumente und Vorhandensein aller erforderlichen Unterschriften/Fachbereichsstempel!Reichen Sie das LA gemeinsam mit den weiteren Unterlagen vollständig und von allen Parteien unterschrieben in der Abteilung für Internationale Beziehungen ein.

HINWEIS: Aktuell werden Bewerbungen für ein Erasmus-Stipendium im SJ 2023/24 parallel in Papierform und später online erfasst. Eine Umstellung auf reines Online Format erfolgt umgehend, sobald das Mobility Tool final zur Verfügung steht. Daher erfolgt die Abwicklung noch wie bisher ausschließlich mit Papier-Unterlagen.

Hilfestellungen:


 

Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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